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Kaech Digital

Luzern, Schweiz

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Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Kaech Digital (nachfolgend «Auftragnehmer») gegenüber Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») erbringt, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

1.2 Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind schriftlich festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.

 2. Leistungen

2.1 Der Auftragnehmer erbringt digitale Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, digitale Audits, Marketingberatung und verwandte Tätigkeiten. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgehalten.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen.

2.3 Ein Erstgespräch sowie eine erste Offerte sind für den Auftraggeber kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Weitere Tätigkeiten wie das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder zusätzlichen Offerten sind ohne anderslautende Vereinbarung entgeltlich; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber darüber im Voraus.

3. Einsatz von KI-Tools

3.1 Der Auftragnehmer setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools ein. Dabei werden, soweit für die Aufgabe erforderlich, auftragsbezogene Inhalte verarbeitet. Der Auftragnehmer wählt Anbieter mit angemessenen Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Zugangsdaten werden nicht an KI-Tools übermittelt. Personenbezogene Daten werden nur übermittelt, soweit dies für die Aufgabe erforderlich ist.

3.2 Werden personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet, geschieht dies nur im Rahmen des vereinbarten Auftrags und unter Beachtung der Geheimhaltung gemäss Ziffer 8 sowie des Datenschutzes gemäss Ziffer 12.

3.3 KI-generierte Ergebnisse können Fehler enthalten. Die finale Freigabe der gelieferten Inhalte liegt beim Auftraggeber.

3.4 Der Auftraggeber wird auf Anfrage informiert, welche Tools eingesetzt werden.

4. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

5. Preise und Zahlung

5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistung zu unterbrechen.

5.2 Bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann der Auftragnehmer Teilrechnungen für bereits erbrachte Leistungen stellen. Teilrechnungen umfassen den bis dahin erbrachten Aufwand, unabhängig davon, ob bereits ein nutzbares Zwischenergebnis vorliegt.

5.3 Nicht im Honorar inbegriffen und zusätzlich zu vergüten sind insbesondere: externe Plugins und Lizenzen, individuelle Software sowie sämtliche Leistungen Dritter, die mit Zustimmung des Auftraggebers beschafft werden.

5.4 Falls der Auftraggeber einen Auftrag abbricht oder das Auftragsvolumen wesentlich kürzt, sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten. Der Auftragnehmer ist zudem von allfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

6. Termine

6.1 Schriftlich vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber benötigte Informationen nicht rechtzeitig liefert, mit Zahlungen in Verzug ist oder Hindernisse ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers auftreten.

6.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, technische Störungen, Naturereignisse) berechtigen den Auftragnehmer, Projekte um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers entsteht daraus nicht.

7. Zugangsdaten und vertrauliche Informationen

Zugangsdaten (z. B. Passwörter, Server-Zugänge, API-Keys), die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, werden vertraulich behandelt, ausschliesslich für den vereinbarten Zweck genutzt und nach Projektabschluss auf Wunsch gelöscht oder zurückgegeben. Der Auftragnehmer empfiehlt, Zugangsdaten nach Projektabschluss zu ändern.

8. Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter.

8.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

9. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte und Zugänge zur Verfügung. Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte am gelieferten Ergebnis ein. Soweit am Ergebnis Urheberrechte bestehen, gelten diese im vereinbarten Umfang als auf den Auftraggeber übertragen.

10.2 Arbeitsdokumente, Entwürfe, Zwischenschritte und Konzeptionen, die im Rahmen der Auftragserbringung entstehen, verbleiben beim Auftragnehmer. Nur das vereinbarte Endergebnis wird übergeben.

10.3 Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt als Referenz zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für nachgewiesenen, direkt verursachten Schaden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Betrag des jeweiligen Auftrags begrenzt.

11.2 Für Inhalte, die der Auftraggeber liefert oder ausdrücklich anordnet (Texte, Bilder, Werbemassnahmen), trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Er stellt den Auftragnehmer von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

12. Datenschutz

12.1 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der Datenschutzerklärung.

12.2 Bearbeitet der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Personendaten, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, schliessen die Parteien auf Wunsch einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag gemäss Art. 9 DSG ab.

13. Kündigung

13.1 Laufende Projekte können per Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

13.2 Änderungen am Auftragsumfang bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.


 Stand: Juni 2026